Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachziel
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(Nachzahl)
nachzahlen
Nachzar
Nachzeche
Nachzechen
Nachzehnt
Nachzehrung
(Nachzeugnis)
nachziehen
Nachziel
, n.
nach dem Termin (Ziel) erfolgte Ablösung einer Schuld
vgl.
Hausziel
- damit bey abzahlung der capitalien, nachzielen und ledigung der unterpfanden ... ordnung gehalten werde1650 NördlingenStat. 217Faksimile (ca. 181 KB)
- [die] nachziehlen [sind Fristenzahlungen für vorgestreckte Gelder]17. Jh. ZSchwabNeuburg 48 (1928) 259