Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachzogen

nachzogen

, v.

nachfolgen (I 2), verfolgen
  • wie ... alle jenige, so frembde nachzogende leibherren haben, ... sich in monatsfrist loßmachen ... sollen
    um 1600 WürtLändlRQ. II 723
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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