Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachzug
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Nachzehrung
(Nachzeugnis)
nachziehen
Nachziel
Nachzins
Nachzinser
nachzogen
Nachzug
, m.
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I
Nachteil, Einbuße
- die vormünder sollen ... rechnung tun, darinnen sy ... anzaigen sollen alles einnemen und ausgeben, schuld, gegenschuld, vortail und nachzug1521 WindsheimRef. 151
- welcher gůt nit so stattlich, das sy ire schulden ... bezalen mögen, sonders ... nachzug und verlurst lyden muͤßten, dieselben [sollen die Amtleute] ... vengklich inzüchen1581 BernStR. VII 1 S. 711Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Hans H. (mit welchem ... wir bisher vil und ohne großen nachzug gehandlet) 50 000 fl. ... anzunemmen und ...1599 WürtLTA.2 II 167
II
nachträglich geltend gemachte Forderung
vgl.
Nachmahnung
- nene anspracke noch nachtaghe noch nerrelighe navordornusse1340 MarienrodeUB. 328
- vnnser rest und nachzug, so uns drey monat zu underhaltung unsers uffglegten kriegsfolgk ... noch unbezalt usstat1542 Obernai (Elsass)/Diefenb.-Wülcker 775Faksimile (ca. 189 KB)