Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1nächst

1nächst

, adj., adv.
I in geringster räumlicher Entfernung
II in geringstem zeitlichen Abstand
  • 1 auf etwas folgend; nächstes Recht/Richt darauffolgende Gerichtssitzung; nihsta cwide letzter Wille, Testament
  • 2 unlängst, kürzlich, jüngst, (zu)letzt
III näher verwandt als eine andere Person; erbrechtlich von Bedeutung zur Festlegung einer Rangfolge von Erbberechtigten; die nächste Hand, der nächste Mage, das nächste Blut, Knie, Leib der engste Verwandte; die nächste Gespinne die engste Verwandte der Frau
IV am meisten berechtigt, mit vorrangigem rechtlichen Anspruch; Kaufes nächst sein den Näherkauf (I) haben; nächster Kaufe, Löser wer die größte Berechtigung zum Näherrecht hat
V auf den nächsten Pfennig so billig wie möglich
VI am ähnlichsten