Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstangewandte
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Nächstangewandte
, m.
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- da ein jung zum studiren nit sonders tauglich, ... daß alles soll sein praeceptor den eltern oder nechstangewandten bey zeit anzeigen1654 Frankfurt am Main/SchulO.(Vormbaum) II 445Faksimile - in Google Books