Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstbeamte

Nächstbeamte

, m.

der im Rang einem anderen am nächsten stehende Beamte
  • was einer mit dem andern ungütlichs zu thun, solches soll der beleidigter uns oder unserm amptmann oder nechstbeamten jeder zeit anzeigen
    1570 WittgensteinLR. 59