Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstbeamte
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Nächstangewandte
Nächstbeamte
, m.
der im Rang einem anderen am nächsten stehende Beamte
- was einer mit dem andern ungütlichs zu thun, solches soll der beleidigter uns oder unserm amptmann oder nechstbeamten jeder zeit anzeigen1570 WittgensteinLR. 59