Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstbefreundete
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Nächstangewandte
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nächstbefreundet
Nächstbefreundete
, m.
wie Nächstgesippte
- so ein gut verkauft wird, so hat der nächstbefreunte des verkäufers zu solchem kaufgut diese freiheit, daß er ... solch gut an sich lösen möge1563 PfälzW. II 515
- da ... die geschwister oder nechstbefreunde ab intestato mit ainem legat ... bedacht werden1616/29 OÖLTfl.(Strätz) IV 10 § 1