Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstfolgende

Nächstfolgende

, m.

in einer Rangfolge der Nächste
  • die vier pastoren sollen ein nach dem andern in der ordnung ascendiren. und wan der senior weg ist, soll der negstfolgende wieder senior sein ... den qui prior est tempore, potior est iure
    1620/22 Stade/Sehling,EvKO. VII 1 S. 53
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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