Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstfolgende
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, m.
in einer Rangfolge der Nächste
- die vier pastoren sollen ein nach dem andern in der ordnung ascendiren. und wan der senior weg ist, soll der negstfolgende wieder senior sein ... den qui prior est tempore, potior est iure1620/22 Stade/Sehling,EvKO. VII 1 S. 53Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg