Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstgesippte
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(Nächstgelande)
(nächstgelandet)
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nächstgesippt
Nächstgesippte
, subst.
die am nächsten verwandte Person
- der ein halb theil jrs verlassen ... gůts, so dann wie vorgelaut ahn jre nechstgesipten fallen solt1500 Frey,Pract. 90Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dass die weiber ohn beistand und verwilligung ihrer nächstgesipten nicht macht haben solten sich zu obligirnNotariat 1565 Bl. 22Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann sie aber ohne eheliche leibserben todt verfehrt ..., daß es zu freier erbschaft und zuetritt der nechstgesippten khomen ... thuet, so sollen alßdann solche unverschaffte heirathliche widerfäll auf den manßstamen der lini darvon sie herkhomen allain und nit den weibsstamen zuruckh fallen1616/29 OÖLTfl.(Strätz) V 12 § 4
- soferne nun ... sich hierauf [edictalcitation] weder der abwesende noch seinetwegen jemand meldet, mag dessen vermögen den nach verlauf der 30jährigen abwesenheit sich meldenden nächstgesippten gegen realcaution verabfolget ... werden1777 Salzburg/QNPrivatR. II 2 S. 381