Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nächstgezeugt
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nächstgezeugt
, adj.
durch Zeugnis als nächstgesippt erwiesen
vgl.
Nächstzeugnis
- er [Schreiber des obersten Stadtbuches] sol die ordentliche schreibtage halten, alles den nechsten erben und successoren, so ohn mittel folgen, und wie recht, negstgezeugt, zuschreiben1639 LübOGO. 37