Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nächstgezeugt

nächstgezeugt

, adj.

durch Zeugnis als nächstgesippt erwiesen
  • er [Schreiber des obersten Stadtbuches] sol die ordentliche schreibtage halten, alles den nechsten erben und successoren, so ohn mittel folgen, und wie recht, negstgezeugt, zuschreiben
    1639 LübOGO. 37