Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nächstversippt
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(Nächstung)
nächstversippt
, adj.
wie nächstgesippt
- ist vnuonnoͤthen hoch bedenckens hierinn zu pflegen, ob der, so zeugnuß gibt, vatter oder sohn sey. seiteinmal sonst inn andern mißhandlungen jhr zeugnuß gegen einander nicht passieret, ob auch schon keine andere gezeugen auffzutreiben weren, vnnd diß vmb ehrung des naͤchstuersipten gebluͤts1591 Fischart,Daem. 215Faksimile (ca. 227 KB)