Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nächstverwandt

nächstverwandt

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie nächstgesippt 
  • ihre nechstverwandte vettern und basen
    1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 297
  • er soll aber als bald die klag vnnd vrsach seiner argwoͤnigkeit ... dem richter vberantworten vnd anzeygen, jnnhaltend, daß der richter sein feindt, odder des klaͤgers nechstuerwandter freund sei
    TeutschForm. 1571 Bl. 32r