Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nächstzeugnis
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Nächstzeugnis
, n. u. f.
gerichtliches Zeugnis über den Verwandtschaftsgrad für Erbansprüche
- was an nechst- und echt-zeugnuͤssen, vormundschafften ... und dergleichen einkoͤmbt, sol in denen ... cantzleybuͤchern verzeichnet ... werden1639 LübKanzlO. 28
- de rath hefft den hoff ... dem nechstgetügeden erben ... krafft der nechsttügnis [zugeschrieben]1721 LübOStB. 404
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