Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nähergeltung
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, f.
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wie Näherrecht
- wann aber ... der vorkauff oder die naͤhergeltung jemands gebuͤhret, die wird, wann das guth nicht verkaufft, durch verjaͤhrunge oder præscription nicht aufgehoben1572 CAug. I 96Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wem nun also die naͤher-geltung zustehet, und derselbige gebraucht sich solcher gerechtigkeit, inwendig jahr und tag ... nicht, der wird hernacher nicht gehoͤret1577/83 LünebRef. 663Faksimile - in Google Books
- verkauft auch ein beerbter mann seiner frauen erb-gut, in dem fall seynd der frauen kinder ... [bzw.] ihre der frauen ... naͤchste bluts-freunde, bis in das angezeigte vierte glied, niederwaͤrts einschließlich, der naͤher-geltung befugt1577/83 LünebRef. 662Faksimile - in Google Books
- so viel den punckt der næhergeltung belanget, ist allhie ... der gebrauch ... gewesen, dass ein blut-freund ... kauffes und pfandes der næchste gewesen1589 Westphalen,Mon. I 2052Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- an verkauften oder verarrendirten guͤtern moͤgen sich die erben keiner beyspruͤche oder naͤhergeltung gebrauchen1650 EstRitterLR. 374Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so sollen die jenigen, denen also ... die naͤhergeltung gebuͤhret, sich derselben innerhalb jahr und tag ... gegen erlegung des billichen kauff-geldes und nothwendiger unumbgaͤnglich gewesener besserung ... zu gebrauchen macht haben1658 GeraStR. 196Faksimile (ca. 177 KB)
- jus retractus seu protimiseos, jus congrui, alias naͤherrecht, naͤhergeltung, naͤherkauf, einstand1663 Schottel 502Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- naͤhergeltung der mit-rehder bey dem verkauf eines schiffparts1727 PreußSeeR. II 5