Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Näherschaftrecht

Näherschaftrecht

, n.

wie Näherrecht 
  • wann in einem kauf ein stück gut zu dem kaufgelte zugegeben wird, mag zweifel vorfallen, ob es ein kauf oder tausch und das näherschaftrecht stathabe oder nit
    1670 EisenachStR. 155
unter Ausschluss der Schreibform(en):