Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Näherschaftrecht
Artikel davor:
Nähergeltungsrecht
(näherhalten)
(Näherheit)
Näherkauf
Näherkaufen
Näherkäufer
Näherkaufsrecht
Näherrecht
näherrechtlich
Näherschaft
Näherschaftrecht
, n.
wie Näherrecht
- wann in einem kauf ein stück gut zu dem kaufgelte zugegeben wird, mag zweifel vorfallen, ob es ein kauf oder tausch und das näherschaftrecht stathabe oder nit1670 EisenachStR. 155Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte