Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nähig
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nähig
, adj.
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der Niederkunft nahe
- ain arme fraw ... groß schwanger zu der frawen und irem junkern kommen, umb gottes willen gebetten, dieweil sie so nehig, ir uf etlich tag mit dem fronspinnen zu verschonen1566/67 ZimmernChr. III 45Faksimile - in Google Books
- [daß hochschwangere Frauen der Wiedertäufer] biß zur niderkunfft und ihre kindt abzůsäugen, sechs wochen lang geduldet ..., hernach auch uß dem landt geschaffet, die kinder aber im land behalten und versorget werden sollindt; die anderen schwangern weiber, oder die nicht nähig sindt [sind wie die nicht Schwangeren zu behandeln]1695 BernStR. VI 1 S. 472Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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