Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nährsau
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(Nahmung)
(Nahneffe)
(Nahnichte)
Nahr
nähren
Nährsau
, f.
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wie Nährschwein
- vi rügken und ain nersaw1456 Schmeller2 I 1754Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ein rockner sol haben 12 swein, ein nersaw mag er haben1474 WürzbPol. 146