Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nährstand

Nährstand

, m.

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Gesamtheit der Ackerbau, Handwerk und Handel treibenden Bevölkerung in einem Land
  • hat ... gott diese ... drey staͤnde, den lehrstand, den nehrstand vnd den wehrstand ... geordnet
    1591 Spangenb.,Adelsp. I 4r
  • nach dieser anleitung ... dieses ... vorhaben, guter kinderzucht, aufferziehung und unterricht, zu ... erwünschtem auffnehmen des lehr-, wehr und nehrstandes ... unfehlbar wird gereichen können
    1658 Magdeburg/SchulO.(Vormbaum) II 518
  • der nehrst[and] wird ... abgesöndert in den stand der kaufleuten, der handwerker und der bauren
    1679 SchweizId. XI 1013
  • ehr- wehr- lehr- und nehrstand 
    1691 Stieler 2131
  • der stolz, womit die hoͤhern staͤnde auf den naͤhrstand herabblickten ... die kinder wohlhabender eltern, die faͤhigen koͤpfe, von den handwerken und dem landbaue stets mehr entfernten
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 264
unter Ausschluss der Schreibform(en):