Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): närrisch
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närrisch
, adj., adv.
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I
geistig verwirrt
- gott geb, waß dich der richter frag, / so luog bii lib, kein wort nit sag! /... duo nersch, recht wie ein dorecht man15. Jh. Keller,Fastnsp. II 843
- auf gleiche weise soll procediret werden, wenn der inquisit sich naͤrrisch oder stumm ... anstellen sollte1749 HadelnPriv. 471Faksimile (ca. 134 KB)
II
unvernünftig, lächerlich
- die bůlschafft ist eym yeden stand / gantz spoͤtlich, naͤrrisch, vnd eyn schand1494 Brant,Narrensch. 13 V. 84
- damit ... abgöttische, nerrische, und unnütze ceremonien verhütet [würden]1554 Mansfeld/Sehling,EvKO. I 2 S. 194Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daß wir ... mit leib- und lebensstrafe wider diejenigen verfahren lassen wollen, welche unter dem vorwand sotaner ... närrischen handwerksgewohnheiten exzesse zu begehen ... sich erkühnen sollten1781 Prenzlau/ArchFischG. 4 (1914) 167
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