Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nagelschmied

Nagelschmied

, m.

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zunftgebundener Hersteller von Nägeln (II) 
  • [Zunft der] nagelsmeden 
    16. Jh. BeitrNRh. 1 (1886) 64
  • ein nagelschmid soll [als Meisterstück] machen tausend nägel, so in eines hunes ey gehen
    1650/1749 Schulte,Wattenscheid 34
  • daß derjenige, welcher bey dem gewerck der nagelschmiede alhier meister werden wil, sich bey dem aus des magistrats mittel dem gewercke zugeordneten beysitzer, und dem gewercks-altermeister melden, und sein suchen, zum mitmeister angenommen zu werden, gebuͤhrend anbringen solle
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 554
  • nagelschmiede ... wenn sie dereinst sich in stadt und herrlichkeit Crefeld haͤuslich niederlassen, und ihr gewerbe treiben wollen, muͤssen die zunft gewinnen, und das meisterstuͤck ... verfertigen
    1783 NCCPruss. VII 2008
unter Ausschluss der Schreibform(en):