Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nah
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Nagelglied
(Nagelkerb)
nagellos
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nageln
(Nagelnächste)
Nagelschmied
Nagelschmiedsgeselle
nagelstief
nah
, adj., adv., nahe, adj., adv.I in geringer räumlicher Entfernung; auf eine bestimmte Entfernung nahe im Abstand von
II eng verwandt; als Kennzeichnung eines Verwandtschaftsgrades
III gleich nah gleichberechtigt
IV billig, gering
V annähernd (an einen Wert), entgegenkommend
VI jm. nahe sein jn. in Anspruch nehmen
VII zu nahe sein zum Schaden gereichen, beeinträchtigen
VIII gebieten und verbieten hoch und nah die hohe und niedere Gerichtsbarkeit ausüben
IX bezogen auf Bußen: klein iU. zu groß, niedrig