Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nahgesessen

nahgesessen

, adj.

nahegelegen, in der Nähe (I) angesiedelt
  • nachdem ... noth seyn wuͤrde, daß, uͤber angeregte des reichs ordinari-huͤlff, diser crays ihme selbst zu gut sich einer sondern weitern huͤlff (deren er sich auch ausserhalb der sondern nachgesessenen crays mithuͤlff zu getroͤsten habe) vergleiche
    1563 Moser,KreisAbsch. I 205
  • dieweil auch die staͤnde dises crayses etwan weit von einander gesessen, und da jeder stand sein volck selbst sollte biß zu dem muster-platz verzehren, [ist] derjenige, so weit gesessen, vor dem nachgesessenen beschwert
    1563 Moser,KreisAbsch. I 211
unter Ausschluss der Schreibform(en):