Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nahgesessen
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Näherung
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(näherwechseln)
Nahfreund
(Nahgätling)
nahgeboren
(Nahgeborenschaft)
Nahgeselle
nahgesessen
, adj.
nahegelegen, in der Nähe (I) angesiedelt
- nachdem ... noth seyn wuͤrde, daß, uͤber angeregte des reichs ordinari-huͤlff, diser crays ihme selbst zu gut sich einer sondern weitern huͤlff (deren er sich auch ausserhalb der sondern nachgesessenen crays mithuͤlff zu getroͤsten habe) vergleiche1563 Moser,KreisAbsch. I 205Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieweil auch die staͤnde dises crayses etwan weit von einander gesessen, und da jeder stand sein volck selbst sollte biß zu dem muster-platz verzehren, [ist] derjenige, so weit gesessen, vor dem nachgesessenen beschwert1563 Moser,KreisAbsch. I 211Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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