Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahheitsrecht
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Nahheitsrecht
, n.
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wie Näherrecht
- würde einer oder der andere ... inhaber dieser huben ... ohne leibliche kinder versterben, so sollen die bürger unserer stadt L. oder die gemeine das nahheits recht haben ... vor den anverwandten männlichen und weiblichen geschlechte des verstorbenen1620 ZMarienwerder 29 (1892) 617
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