Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahrungsabbruch

Nahrungsabbruch

, m.


I Beeinträchtigung von Handel und Gewerbe
  • privilegium, welcher maßen uff eine meyle weges kein schumacher sich setzen [darf], damit dem ampte in dehr stadt kein nahrungsabbruch verursacht werde
    1698 MittLippe 27 (1958) 104
  • wegen der ihnen [den Zünften] ... zur last fallenden beeintraͤchtigungen und nahrungs-abbruͤche 
    1748 Moser,StaatsR. 45 S. 534
II eine Todfallabgabe vom Altenteil
  • in betref der nachsteuer und laudemialpraͤstationen, welche einige staͤnde unter dem namen der heuraths- und nahrungsabbruͤche ... zu nehmen pflegen
    1785 KurpfSamml. III 185
unter Ausschluss der Schreibform(en):