Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahrungsabbruch
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(Nahnichte)
Nahr
nähren
Nährsau
Nährschwein
Nährstand
Nahrung
Nahrungsabbruch
, m.
I
Beeinträchtigung von Handel und Gewerbe
- privilegium, welcher maßen uff eine meyle weges kein schumacher sich setzen [darf], damit dem ampte in dehr stadt kein nahrungsabbruch verursacht werde1698 MittLippe 27 (1958) 104
- wegen der ihnen [den Zünften] ... zur last fallenden beeintraͤchtigungen und nahrungs-abbruͤche1748 Moser,StaatsR. 45 S. 534Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
eine Todfallabgabe vom Altenteil
- in betref der nachsteuer und laudemialpraͤstationen, welche einige staͤnde unter dem namen der heuraths- und nahrungsabbruͤche ... zu nehmen pflegen1785 KurpfSamml. III 185Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)