Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahrungsdieb
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Nährstand
Nahrung
Nahrungsabbruch
Nahrungbrief
Nahrungsdieb
, m.
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wer anderen unrechtmäßig die Nahrung (I oder II) entzieht oder entwendet
- sie ... ihre klage / bey der obrigkeit/ gruͤnden/ in meynung/ deß warsagers aussage sey beweises gnug/ den reichen handwercker zu uͤberweisen/ daß er ihr nahrungs-dieb ... sey1689 Valvasor,Krain II 481Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- brotdieb oder nahrungsdieb1691 Stieler 314Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)