Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahrungshäusel

Nahrungshäusel

, n.

Armenhaus
  • ist ... unser ... befehl ... dieses ... abthuung der nahrungshaͤusel halber ... wiederholte gebot ... kund getan werde
    1628 KurpfSamml. IV 547
  • solche nahrungshaͤusel gar abzuschaffen, wird sich nicht fuͤglich thun lassen, weil ... die armen ... nicht wohl mehr unterkommen moͤchten
    oJ. CJVenatorio-Forest. III 97