Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahrungshäusel
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, n.
Armenhaus
- ist ... unser ... befehl ... dieses ... abthuung der nahrungshaͤusel halber ... wiederholte gebot ... kund getan werde1628 KurpfSamml. IV 547Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solche nahrungshaͤusel gar abzuschaffen, wird sich nicht fuͤglich thun lassen, weil ... die armen ... nicht wohl mehr unterkommen moͤchtenoJ. CJVenatorio-Forest. III 97Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"