Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahrungskosten

Nahrungskosten

, m.?

Geldbedarf für die Bestreitung des Lebensunterhalts
  • zu ufferzeichnung desß ... nahrung costens ... sich eines ... schrybers zů bedienen
    1645 BernStR. VII 1 S. 472 Anm. 4
  • [wenn Auslagenerstattung nicht vereinbart worden ist] muß er [Mandatarius] leiden, daß von denen reiß-kosten so viel abgezogen werde, als er wann er zu hauß geblieben waͤre, nahrungs-kosten haͤtte machen muͤssen
    1721 KlugeBeamte IV 984