Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahrungsleute

Nahrungsleute

, pl.


I Personen, die einer Zunft oder Gilde angehören
  • van die amptluyde of neringhslude 
    1426/40 KleveStR. Art. 464
II Personen, die Einkommen (I 1), jedoch keinen Grundbesitz haben
  • seelrecht von denen nahrungsleuten 
    1650 Passau/ArchKathKR. 93 (1913) 621
  • wollen wir ... die ... bürgerschaft ... des sterbhauptes und zustandsgelds, nicht weniger des halbfreigelds von denen ... ausnahm- und nahrungsleuten ... befreiet haben
    1708 OÖsterr./ÖW. XII 36
unter Ausschluss der Schreibform(en):