Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nahrungsmittel

Nahrungsmittel

, n.

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I zur Ernährung dienendes Produkt
  • beneficia ... damit sie [schüler] ... ihre kleyder und nahrungsmittel darvon haben können
    1656 Hessen/SchulO.(Vormbaum) II 476
  • hat die policei auf ... die zuname der fischbrut zu sehen, weiln sie ein narungs-mittel sind, dessen uͤberfluß in einem state erfordert wird
    1757 Estor,RGel. I 938
  • theurung und mangel derer nahrungsmittel 
    1772 CSax. I 998
II Tätigkeit, Arbeit, die den Lebensunterhalt gewährleistet
  • daß dergleichen [Straftäter] ... zu keinem ehren-stand, buͤrgerlichen aͤmtern, handwercken, noch andern nahrungs-mitteln zugelassen werden sollen
    1675 RAbsch. IV 105
unter Ausschluss der Schreibform(en):