Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Namengeld

Namengeld

, n.

kurzfristig erhobene Kopfsteuer (I) in Dithmarschen
  • [Besteuerung in Kriegsjahren] 3 ß vnt ein half namengelt 
    nach 1638 Sierk,BauernChr. 197 [ebd.ö.]
  • ao. 1638 mense junii hat der hertzog auch auf angeben des Johann Fehrings das nahmen-geld oder nahmen-schatz sub specie einer erleichterung der grossen capitalisten, so aber nur zu bedrückung der armen ... gehet, angeordnet
    1668 Dithmarschen/Westphalen,Mon. III 1895