Namensunterschrift, f.
Namensunterschrift, f.
namentliche Unterzeichnung einer Urkunde
vgl.
Handzeichen (I)
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mit ... namensunterschrift bekräfftigt1664 Hohenberg XIII V. 728
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ist ... beliebet worden, hierüber gegenwärttiges instrument zu pappier zubringen ... [und] durch eigenhändige nahmens-unterschrifften ... zu authorisieren1674 SchlesKirchSchulO. 293
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in schrifftlichen testamenten halten wir solches [Beiziehung von glaubwürdigen Zeugen] gleichfalls fuͤr noͤthig, dem zweiffels-muth zu begegnen ... wegen eines oder andern eigenhaͤndiger nahmens-unterschrifft1686 SammlLivlLR. II 941 Faksimile
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daß sich dieses alles ... [so] verhalte, bezeuge ich mit meiner nahmens-unterschrifft1725 Faber,Staatskanzlei 53 S. 466
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verordnen wir ..., daß alle notarii ... unter die instrumenta ... der instruments-zeugen eigenhaͤndige nahmens-unterschrifft und siegel setzen lassen sollen1726 BrschwLO. II 219 Faksimile
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die expeditiones, welche unter dero allerhöchsten namensunterschrift an die in ihren kriegesdiensten stehende fürstliche personen ergehen1733 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 581
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merkzeichen, statt der nahmens-unterschrift1765 BrschwWolfenbPromt. I 41 Faksimile
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wir endesunterschriebene ... bezeugen hiermit vor jedermann, welcher unser namensunterschrift siehet1770 Stern,PreußJuden III 2 S. 1075 Anm.
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nahmens-unterschrift ... der regenten. gewoͤhnlich pflegt diese ... eigenhaͤndig beygefuͤgt zu werden1793 Bischoff,Kanzlei. I 471 Faksimile
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die bloße namensunterschrift des vorigen [Wechsel-] inhabers ist nicht hinreichend, den gegenwärtigen zu verfügungen über den wechsel zu berechtigen1794 PreußALR. II 8 § 817
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die wuͤrttembergische wechselordnung fordert ... die volle namensunterschrift des ausstellers1829 Pöhls,HR. II 117 Faksimile