Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Namensunterschrift
Artikel davor:
naken
Name
(Namelsmord)
namen
Namenbier
Namensfertigung
Namengeld
namenlos
Namenschatz
Namenträger
Namensunterschrift
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
namentliche Unterzeichnung einer Urkunde
vgl.
Handzeichen (I)
- mit ... namensunterschrift bekräfftigt1664 Hohenberg XIII V. 728
- ist ... beliebet worden, hierüber gegenwärttiges instrument zu pappier zubringen ... [und] durch eigenhändige nahmens-unterschrifften ... zu authorisieren1674 SchlesKirchSchulO. 293
- in schrifftlichen testamenten halten wir solches [Beiziehung von glaubwürdigen Zeugen] gleichfalls fuͤr noͤthig, dem zweiffels-muth zu begegnen ... wegen eines oder andern eigenhaͤndiger nahmens-unterschrifft1686 SammlLivlLR. II 941Faksimile - in Google Books
- daß sich dieses alles ... [so] verhalte, bezeuge ich mit meiner nahmens-unterschrifft1725 Faber,Staatskanzlei 53 S. 466
- verordnen wir ..., daß alle notarii ... unter die instrumenta ... der instruments-zeugen eigenhaͤndige nahmens-unterschrifft und siegel setzen lassen sollen1726 BrschwLO. II 219Faksimile - in Google Books
- die expeditiones, welche unter dero allerhöchsten namensunterschrift an die in ihren kriegesdiensten stehende fürstliche personen ergehen1733 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 581
- merkzeichen, statt der nahmens-unterschrift1765 BrschwWolfenbPromt. I 41Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- wir endesunterschriebene ... bezeugen hiermit vor jedermann, welcher unser namensunterschrift siehet1770 Stern,PreußJuden III 2 S. 1075 Anm.
- nahmens-unterschrift ... der regenten. gewoͤhnlich pflegt diese ... eigenhaͤndig beygefuͤgt zu werden1793 Bischoff,Kanzlei. I 471Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- die bloße namensunterschrift des vorigen [Wechsel-] inhabers ist nicht hinreichend, den gegenwärtigen zu verfügungen über den wechsel zu berechtigen1794 PreußALR. II 8 § 817
- die wuͤrttembergische wechselordnung fordert ... die volle namensunterschrift des ausstellers1829 Pöhls,HR. II 117Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Artikel danach:
Namensveränderung
namgemacht
namhaft
namhaftig
Namhart
namkündig
Namkündigung
nämlich
namsam