Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Namensveränderung
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(Namelsmord)
namen
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Namengeld
namenlos
Namenschatz
Namenträger
Namensunterschrift
Namensveränderung
, f.
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Abänderung eines Namens, Veränderung eines Namenseintrags
- [der Pfleger hat,] so oft sich ein nambens veränderung [gegenüber dem Urbar] zaigt, den umbschreibgroschen zu verruefen1653 OÖsterr./ÖW. XII 836
- [für eine] namensveränderung mit dem wappen und praedicat ohne nobilitation ... 200 [fl.]1720 Fellner-Kretschmayr III 389Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- daß wir ... aus landes-vaͤterlicher ... vorsorge noͤthig gefunden, dergleichen nahmens-veraͤnderungen aufs ernstlichste zu verbieten1751 NCCPruss. I 87Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- namensveraͤnderung. seinen angebohrenen namen soll niemand ohne landesherrlichen konsens veraͤndern1817 RepStaatsVerwBaiern VI 78Faksimile - in Google Books