Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Namhart
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Namensfertigung
Namengeld
namenlos
Namenschatz
Namenträger
Namensunterschrift
Namensveränderung
namgemacht
namhaft
namhaftig
Namhart
, m.
Etym. unklar
das beste Stück der beweglichen Habe als Abgabe im Todesfall
das beste Stück der beweglichen Habe als Abgabe im Todesfall
- sagen wir ... daß ein jeglicher, der da außerhalb dem gerichtszwang M. sein wonung hat und ist ein pirmanns kind, wann er stirbt, soll er geben das beste haubt, ... den besten namhart außer seinem vieheoJ. Pfalz/GrRA.4 I 511Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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namkündig
Namkündigung
nämlich
namsam
namsen
Namsung
(Nannbruder)
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