Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nappe

Nappe

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Siedehaus, metonymisch auch: Salinenanteil
  • daß wir ... keine soole aus dem born zu S. nimmer genehmen, noch keine nappen nimmermehr gemachen
    1321 VjschrSozWG. 14 (1918) 169
  • die pfänner, die daselbst theil an den nappen haben
    1462 SchrSachsMein. 56 (1907) 25
  • da aber die einnahme die ausgabe nicht ertrüge, so haben sie mit bewilligung der pfänner auf die 12 nappen eine gemeinsame anlage zu thun, dasselbe davon zu entrichten und den pfännern zu berechnen
    1678 SchrSachsMein. 56 (1907) 28
  • das gantz saltzwerck wird, gleich einem bergwercke in zechen und fundgruben, in 12. gleiche theile zerleget, welche nappen ... genennet worden
    1757 Brückner,Gotha I 12 S. 42
  • oben bemeldte 12. general-theile werden wiederum, gleich den fund-gruben, in die kuchse, jedwede in 96 sogenannte görbe ad portiones mentales individuas et ulterius non dividendas eingetheilet, welche zahl ... eine gahn-erbschafft in sich beschließt, dahero die besitzere der nappen nicht gewercke, sondern gahn-erben genennet werden
    1757 Brückner,Gotha I 12 S. 43
  • die neuen ... nappen sind ansehnliche, durch fenster erhellte gebäude über der erde nicht mit zwey, sondern mit drei cocturen und mit größeren ... hauptpfannen, zweckmäßigeren öfen ..., mit trockenkammern, ... mit kammern zu salzmagazinen und zum theil mit wohnungen für die offizianten und die siedemeister versehen
    Ende 18. Jh. SchrSachsMein. 27 (1897) 38
  • das alte werk hatte vor seiner consolidation 12 nappen oder kothen
    Ende 18. Jh. SchrSachsMein. 27 (1897) 43
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):