Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Narrenhaus

Narrenhaus

, n.

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I Käfig, in dem Personen für leichte Vergehen zur Schau gestellt werden; auch die dort verbüßte (Ehren-)Strafe selbst
  • haben holcz beslagen das narrenhaus yn unser liben frauen thor belattet
    1491 Dresden/LeipzRechtswStud. 34 S. 51
  • narrenhaus soll wider von newem angericht werden uff dem markt, damit die unzuchtigen jugend und vollen leut zu straffen
    1550 JbNördlingen 23 (1950) 96 Anm. 6
  • [wer wegen Armut seine Buße nicht bezahlen kann, soll] im beczenloch oder narrenhuss durch seine obrigkeit uff beger deß merkermeisterß gestrafft werden
    1552 Scharff,Frankf.2. S. 122
  • wären sie [die Kinder] aber groß und der ruten entwachsen, soll sie der schultheiß einen halben tag in das narrenhaus legen
    1579 Bayern/Sehling,EvKO. XI 687
  • wo auch einer dem andern in seinen garten der da unbezaunet währe, gehen wurde, ... dieselben ... sollen gewärtig seyn, diesser straf, dass sie 8 tag im narrenhauss sitzen, darnach ihn den diebs korb auff den weyer gesetzt werden
    1583 AnnNassau 7, 2 (1864) 242
  • solt es [Schlagen der Kinder oder Dienstboten] aber von weibern ... beschehen, sollen sie mit dem narrenhauß gezüchtiget ... werden
    1596 AdelsheimStR. 667
  • [b. Krautdiebstahl] soll ... das weib ins narnhaus gelegt und ihr ein krauthstrauch für das loch gehenckt werden
    1613 Kramer,BaBüUfrk. 95
  • narrhaus 
    1634 NArchHeidelb. 12 (1920) 82
  • daß alle ... obrigkeit, ... so sie iemandes betreffen, so entweder vor oder nach der tauffe in die bier- oder wein-haͤuser mit dem kinde gehet und unfug treibet, ... an die pranger, hals-eisen oder in narren-haͤuser stellen lassen sollen
    1661 CAug. I 1583
  • wann sie sich des vollsaufens nicht bemäßige, soll sie für's narrenhaus gestellt und ihr eine flasche um den hals gehängt werden
    1665 Birlinger,Vk. II 234
  • damit die ungezogene bursch mögen behalten werden in der schranken der gebür, als hätt ihr oberherr in st. Gallen erlaubt, eine trülle oder narrenhus bi der kirche zu machen
    1672 SchrSchweizVk. 33 (1949) 37
  • sind auff der gassen, lang über die zeit, umbgelauffen ... und weil sie gar laut gewesen, sollen sie eintweder 24 stund ins narrenhauß, oder ein ieder 5. schllg. zur straff erlegen
    1681 Alemannia 13 (1885) 264
  • wann einer um mauserey ... oder sonst geringen, doch aͤrger- und schaͤdlichen dinges willens ergriffen und an das halßeisen gestellet, oder ins narren-hauß gesetzet ... wird
    1710 VerordnAnhDessau I 20
  • die kroißenfanger ... sollen ... zu offentlich schant und spott ins narnhauß eingespörth werden
    1730/47 OÖsterr./ÖW. XII 18
II Räumlichkeit zur Verwahrung Geisteskranker
  • [beschuldigte] soldaten bringet man auf die haupt-wache, ... die aber, so nicht wohl bey sinnen sind, eticher [!] orthen darzu uͤber das wasser gebauete narren-koͤben, thoren-kasten oder narren-haͤuser 
    1693 Döpler,Theatr. I 669
  • narren-hauß, u. doll-hauß, ... cachot des insensez
    1711 Rädlein 665
  • das toll- und narren-hauß 
    1733 OSächsWB. I 487
  • [ist] der irrsinnige in ein narren- oder krankenhaus zu uͤberbringen
    1766 SchrMährSchles. 12 (1859) 388
unter Ausschluss der Schreibform(en):