Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Naßfächter

Naßfächter

, m.

Amtsperson, die die Flüssigkeitsmaße eicht
  • der naß fächter, so er etwas fächten will, soll der geschier, darus er fächt, gar eben war nemmen
    1520/48 KonstanzWirtschR. 48