Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Naturrecht
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, n.
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Gesamtheit der in der Natur begründeten Rechtssätze, wobei diese Natur meist als von Gott geschaffen und der Vernunft entsprechend gedacht ist, oft unterschieden vom geschriebenen oder positiven Recht
vgl.
natürlich (I)
- [Buchtitel: Lorenz Beger (Pseud.),] kurtze ... betrachtung deß in dem natur- und goͤttlichen recht gegruͤndeten heiligen ehstandes ... [o.O. (Amsterdam) 1679]
- [Buchtitel:] herrn Christian Thomasii drey buͤcher der goͤttlichen rechtsgelahrtheit ... nebst des herrn autoris allerneuesten grundlehren des natur und voͤlcker rechts ... [Halle 1709]
- wenn ... ein gesandter in einem lande eine conspiration angesponnen, und er daruͤber arrestiret wird, so wiederfaͤhrt ihm kein unrecht, das natur- und voͤlcker-recht, samt dem darinn gegruͤndeten gesandten-recht wird dadurch mit nichten verletzet1719 Lünig,TheatrCerem. I 1407Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das allgemeine staats-recht, oder dasjenige stuͤck des natur-rechtes, welches von denen gerechtsamen und pflichten handlet, die, nach der natuͤrlichen billichkeit und gesunden vernunfft, von rechtswegen, alle reiche, regenten und glider eines staats, gegen einen der selbsten, und gegen andere reiche ...beobachten sollen1738 Moser,StaatsR. II 168Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Buchtitel:] grundsaͤtze des natur- und voͤlckerrechts, worinn alle verbindlichkeiten und alle rechte aus der natur des menschen in einem bestaͤndigen zusammenhange hergeleitet werden. herausgegeben von Christian freyherrn von Wolff ... [Halle 1754]
- das auf vertraͤgen oder dem herkommen beruhende voͤlcker-recht nun enthaͤlt zuweilen bloß eben das, was das goͤttliche geschriebene oder natur-recht ebenfalls lehret1777 Moser,VölkerR. 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.: von der juristen facultät] ... haben wir nebst den bereits von alters her bestandenen cathedern ... nachfolgende gnädigst angeordnet: ... eine für das natur- und völker-recht1786 HeidelbUnivStat. 343Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- da der wilddiebstahl ein verbrechen ist, welches in dem naturrechte keinen grund hat, sondern erst aus positiven gesetzen entstand1790 Kleinschrod,Wilddiebst. 2
- das naturrecht, das auf lauter prinzipien a priori beruht, und das positive (statutarische) recht, was aus dem willen eines gesetzgebers hervorgeht1797 Kant,Rechtslehre 39
- das allgemeine gesellschafftsrecht (naturrecht) kennt also ein strafrecht1798 Grolman,KrimRWiss. 10Faksimile (ca. 188 KB)
- das hypothetische natur-recht, oder die uebertragung des mit seinen imperativen in eines jeden selbstbewußtseyn als bindend sich ankuͤndigenden abstrakten vernunft-rechts auf den staatsgesellschaftlichen zustand1800 Klotz,Gerichtsbarkeit 11Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Tübingen
- so wenig der mensch jemals ein naturrecht schaffen kann ... das wahrhaft genügte; ebenso wenig eine natürliche religion1827 Stüve,Stüve 79