Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebelkappe

Nebelkappe

, f.

eine Kopfbedeckung als Schutz bei Nebelwetter; da sie zur Vermummung geeignet ist, gilt ein erhöhtes Strafmaß, wenn sie bei Straftaten getragen wird
  • verordnung, daß jener, der sich mit einer alla modo- oder nebelkappen auf einer unthat betretten lassen, eben darum, weil er eine solche kappe darzu gebrauchet und sich damit verstellet, um so viel schärfer an leib und leben abgestraft werden soll
    1650 Salzburg/Ebel,Curiosa 54
  • die neplkappen sein solcher gestalten verpothen, da ainer in raufhändln ain solche auf ime hat, selbiger soll in doppelter straf sein
    17. Jh. Salzburg/ÖW. I 61
  • man findet vile gerechtigkeiten, welche keine dinstbarkeiten sind. wenn ... iemanden die bleichgerechtigkeit zugestanden ist ... oder eine nebel-kappe zu liefern
    1757 Estor,RGel. I 839
unter Ausschluss der Schreibform(en):