Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neben
Artikel davor:
nauen
Naufahrt
Nauferge
Nauflötzer
Nauflötzerrecht
Naziszehnt
Nebel
Nebelhaube
Nebelkappe
Nebelläuten
neben
, adv., präp., nebst, adv., präp.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nëben (adv. präpos. adv.); neben im Mittelhochdeutschen Wörterbuch von Benecke, Müller und Zarncke (BMZ)
das Miteinander, aber auch ein Über-/Unterordnungsverhältnis in einer Personengemeinschaft, einem Personenverband bezeichnend; im Erbrecht: auf die Nebenlinie, die zweite Ordnung (der natürlichen Erbfolge) hinweisend
- stet ouch erbegang vor sich abe, so erbet is wedder hinder sich adder neben sich, wo is den ersten erreychen magnach 1358 Rb.n.Dist. I 4Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- frogen sal der richter die scheppin ummbe eyn orteil. das sollen die scheppin teilen, dorumme das sie an des rechten stat sitczen und nebin dem richter sitczenum 1400 LiegnitzStRb. 119
- das s.g. jn bedocht solcher vneynikeit, gemeinet were, etzliche herren neben sich zuzcihen, vnd ein vorsuchung zu haben, ab s.g. vormittelst des rats derselbigen herren ... solche zweileufftikeit ... beylegen ... mocht1511 GörlitzRatsAnn. I/II 113Faksimile - in Google Books
- de beclagede [hat gegen den Anspruch, den vollen Kaufpreis zu zahlen] gesecht, dewile he nicht allene gekofft ... verhapede he, de kleger were schuldich ... sine mitkoper nevenst und mit ome anthospreken1544 LübRatsurt. III 395
- dahinnet so erbend ihn die nächsten fründ vnd lidmag, die sich nächst rächnen mögen von vater vnd mutter, es falle hinder sich oder für sich oder näbent sich1556 OberhasleLB. 63Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haben sich neben ... fürstl. durchlaucht alls mitverkheuffer, mitgülten und selbsschuldner verschriben, burgermeister, rath, vogt und gericht zu G., B. unnd H.1570 FreiburgHlGeistUrk. II 460Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Stuttgart
- wir ... ordnen auch alle dieweil kind oder kinds kind ... in leben sein, daß das gelassen gůt allain auf dieselben ... vnd nit hindersich an die aufsteigend noch neben sich auf die seite ... geerbt werden sollTirolLO. 1573 III 12Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- da sich dann einer nicht allein als buͤrg, sonder auch zu gleych als mitschuldner neben dem principal schuldtmann verschriben hettFrankfRef. 1578 II 16 § 7Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so ock hader unde unenicheit under se entstunde ... unde de ... oldesten sulches vorhelden und nicht vormelden wurden, ... scholen de oldesten ... des lehens dardorch vorboret syn neven dem muetemaker1582 Rigafahrer 223Faksimile - in Google Books
- daß bemeltes jungfrawencloster als marktobrigkeit zu besetzung eines ... marktgerichts neben dem marktrichter so vilerlei rathsverwante als unterschiedliche herrschaftsunterthanen in K. ... sein erwöhlen ... mag1650 NÖsterr./ÖW. VII 28 Anm.Faksimile (ca. 57 KB)
- wo neben dem lehensherrn kein absonderlicher vogtherr vorhanden1654 NÖLO. V 2 a § 15
- treue burger zu sein, ire steuer und andere anlagen nebens iren ausständen ... abzurichten1654 Kärnten/ÖW. VI 538Faksimile (ca. 45 KB)
- wann ... die ehe-frauen neben ihren ehe-maͤnnern obligationes, kauff-brieff oder contract auffrichten und zur bekraͤfftigung derselben ein und anderer rechts-gelehrter zum mitfertigen erbetten wird1655 CAustr. I 18Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dabei nebens ainer betretten wurde, der ... seine rain ... nit machte ... der solle zur straff ... verfallen sein vier schilling pfening17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 189Faksimile (ca. 51 KB)
- eine frau ... die ... neben ihm [ihrem mann] einen offenen laden, oder offene marckt-handelung ... zu ihren eigenen vortheil mit getrieben , ... hat diese rechts-wohlthat ... [im Konkurs] nicht zu geniessen1722 CCMarch. II 2 Sp. 157Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin