Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenabschied

Nebenabschied

, m.

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I ergänzender Abschied (IV) 
  • allen daruf erfolgen landtags- und anderen kreftigen nebenabschieden, gewohnheiten, rechten und privilegien allerdings ohnbedrangt zu lassen
    1593 WürtLTA.2 I 34
  • solchergestalt dem am 12ten augusti 1647 getroffenen neben-abschied, imgleichen dem ... executions-receß zu folge ... wuͤrklich eingeraͤumet
    17. Jh. HessSamml. II 163
  • ein beyurthel, sonst auch zwischenurthel, nebenurthel, nebenabschied, ingleichen interlocutorische sentenz genannt, ist ein solches erkenntniß, wodurch ... nur nebenpuncte entschieden werden
    1799 RepRecht IV 124
II Urkunde über ergänzende Beschlüsse eines Gremiums oder eines Teiles desselben
  • sollen solche gebrechen geendert werden, wie in einem derhalben auffgerichten neben abscheidte geordnet
    1575 Steinen,WestfGesch. IV 248
  • neben-abschied zu Augsburg, durch die kayserl. majestaͤt, churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnd verglichen
    1599 RAbsch. III 180
  • es kommen ... dise neben-abschide rarissime fuͤr und wann es je geschiehet, ist wenigstens die absicht, daß das darinn enthaltene geheimer gehalten werden solle, als das, was in den hauptreceß kommt
    1746 Moser,StaatsR. 28 S. 452
  • auf ihre wiederherstellung in die alte form gedrungen, und dieselbe in dem nebenabschiede dieses vertrages auch ... bewilliget
    1808 Cleß,KirchlLGWürt. II 2 S. 284