Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenälteste

Nebenälteste

, m.

wer einer verfaßten Gemeinschaft mitvorsteht
  • nebenältester 
    17. Jh. Fatthauer,BremMetallgew. 67
  • der nebenälteste [der Zimmerleute]
    1724 Merschel,Rawitsch 73
  • dass alle 3 jahre ... neue ältesten, neben-ältesten ... durch eine freie wahl von der judenschaft erwählet worden
    1750 Stern,PreußJuden III 2 S. 230
  • nebenältester der ... kuch- und brotbäcker
    1758 Merschel,Rawitsch 233
  • [bei der Wahl der Gewerksältesten der Innungen] wählen ... wieder nach der stimmenmehrheit unter sich zwei, den einen zum oberältesten und den andern zum nebenältesten 
    1775 Wuttke,Städteb. 135
unter Ausschluss der Schreibform(en):