Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenanlage

Nebenanlage

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zusätzliche, außergewöhnliche Leistung, Abgabe oder Steuer
  • ohne verzug zwey currente neben-anlagen ... sub poena executionis so bald beyzubringen
    1662 Moser,StaatsR. 39 S. 49
  • die neben- oder also genandte kirchspiels-anlagen 
    1693 BremPolO. 216
  • [Zunftordnung:] daruͤber dan niemand mit einem meister-essen, oder sonst einiger weitern neben-anlage ... zu beschweren
    1693 HessSamml. III 374
  • festgesetzte subsidien durch ... bediente ordentlich ... eingezogen, alle sowohl dabei als sonst die bei denen kirchspielen und gemeinheiten gewöhnlichen nebenanlagen vorgegangene excesse und mißbräuche abgestellet ... werden mögen
    1718 ActaBoruss.BehO. III 111
  • wenn aber die armen-casse des orts nicht zureichend ist, solche unkosten zu ertragen ... soll die commune ... ihre neben-anlagen ... erhöhen
    1721 SammlVerordnHannov. III 626
  • haben andere neue buͤrger keine accise-freyheit, als ein jahr vom professions-gelde, auch von acker-, heu-garten und vieh-steuer, und andern neben-anlagen zu geniessen
    1736 CCMarch. IV 3 Sp. 490
  • so werden doch die hufen fast bestaͤndig ... mit nebenanlagen belastet, die man wohl ausserordentliche steuern nennen mag
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 316
  • nebenanlagen werden bey vorkommenden staatbeduͤrfnissen, wozu keine bestimmten mittel vorhanden ... sind, mit vorwissen ... der landesregierung auf die steuerbahren hufen ... angelegt
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 328
  • partikulaͤre nebenanlagen: so wie zum behuf gemeiner landesbeduͤrfnisse allgemeinen nebenanlagen gemacht werden, so werden auch zum behuf solcher beduͤrfnisse, die nur einzelne korpora angehen ... partikulaͤre nebenanlagen ... unter indicirung der koͤnigl. regierung ausgeschrieben
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 332
  • die communal- und nebenanlagen 
    1823 Pölitz,Verf. I 1 S. 273
unter Ausschluss der Schreibform(en):