Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenarbeit
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, f.
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zusätzlich zur beruflichen Hauptbeschäftigung ausgeübte Tätigkeit
- und weiln den praeceptoribus die schul ... anvertrauet worden, so sollen sie sich aller nebenarbeit in den städten enthalten1658 Magdeburg/SchulO.(Vormbaum) II 498Faksimile - in Google Books
- diejenigen aber, welche unter den bestimmten dienstjahren, bey ihrer neben-arbeit, als handwerker, tageloͤhner ... ausser ihrem soldaten-beruf und dienst, zu schaden gekommen1754 HambGSamml. IX 470Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sie [Gesellen] sollen ... auch unter den ruhestunden keine unerlaubte nebenarbeiten vornehmen1788 NCCPruss. VIII 2827Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- hinlängliche besoldung der collegial-personen, daß sie nicht genoͤthigt sind, durch nebenarbeiten sich noch etwas zu ihrem standesmaͤßigen auskommen zu verdienen1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 174Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel