Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenausschutz
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Nebenausschutz
, m.
neben einem Ausschuß (I) tagendes, weiteres Gremium
- im ordinari und neben-usschutz1595 WürtLTA.2 I 292
- hat der kl. und gr. usschuz zusampt dem zusatz oder nebenusschuz anfangen, das hauptwerk zu deliberieren1599 WürtLTA.2 II 22
- hat der klein, groß und neben-ausschutz die gravamina fürgenommen1599 WürtLTA.2 II 25