Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbedenken
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, n.
schriftl. Anmerkung zu einer Verordnung oder einem Gutachten
- folgen etliche nebenbedengken, wie es in andern sachen ... gehalten mocht werden1556 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 243Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- ob dann woll die consilia, wie in meinem nebenbedencken erinnert, vertraulich unnd ad partem ... woll vorzuelegen1608 ActaBrandenb. III 585