Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbefurcher

Nebenbefurcher

, m.

Person, die ein benachbartes Grundstück bewirtschaftet
  • so haben wir alle ... höffe ... mit ihren jetzigen nebenbeforchern, uf- und anstössern verzeichnen ... lassen
    1616 KirchheimW. 176