Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbegütete
Artikel davor:
Nebenamt
Nebenamtmann
Nebenanlage
Nebenarbeit
Nebenauflage
Nebenausschlag
Nebenausschutz
Nebenbedenken
Nebenbedienung
Nebenbefurcher
Nebenbegütete
, m.
benachbarter Grundstückseigner
- so ein baum, es sey ein nuß- ... oder anderer obsbaum ... der seinem nebenbegüteten überfällig were, so soll derselbige, dem der baum ist, ihn schwingen und seinem nebengeforchten ansagen, den überfall aufzulesen1538 SchriesheimW. 13