Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbelehnung
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Nebenbelehnung
, f.
wie Mitbelehnung
- bey der in anno 1673 vorgangener neben-belehnung uͤber beede fuͤrstenthuͤmer n. n. ausgesetzten lehen-taxa sich gegen das kayserl. reichs-hof-cantzley-tax-ambt beschweret1675 Lünig,CJFeud. I 97Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)