Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbelehnung

Nebenbelehnung

, f.

wie Mitbelehnung 
  • bey der in anno 1673 vorgangener neben-belehnung uͤber beede fuͤrstenthuͤmer n. n. ausgesetzten lehen-taxa sich gegen das kayserl. reichs-hof-cantzley-tax-ambt beschweret
    1675 Lünig,CJFeud. I 97
unter Ausschluss der Schreibform(en):