Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbesoldung

Nebenbesoldung

, f.

Vergütung für eine Nebentätigkeit
  • nachdem ... die schuelmeister bey einem gericht ... den schreibereydienst umb ein nebenbesoldung versehen
    1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 501
  • diejenige jedoch, welche wegen hofchargen nebenbesoldungen oder utilien genießen und dieses genusses wegen bereits immatriculiert sind, moͤgen immatriculiert bleiben
    1810 SammlBadStBl. I 731
unter Ausschluss der Schreibform(en):