Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbesoldung
Artikel davor:
Nebenauflage
Nebenausschlag
Nebenausschutz
Nebenbedenken
Nebenbedienung
Nebenbefurcher
Nebenbegütete
Nebenbeklagte
nebenbelehnt
Nebenbelehnung
Nebenbesoldung
, f.
Vergütung für eine Nebentätigkeit
- nachdem ... die schuelmeister bey einem gericht ... den schreibereydienst umb ein nebenbesoldung versehen1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 501Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- diejenige jedoch, welche wegen hofchargen nebenbesoldungen oder utilien genießen und dieses genusses wegen bereits immatriculiert sind, moͤgen immatriculiert bleiben1810 SammlBadStBl. I 731