Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbestallung
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nebenbelehnt
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Nebenbestallung
, f.
I
Berufung in ein Nebenamt (II)
- sucht extract aus der resolution; auch nebenbestallung und seine person zu recommendiren1645 ProtBrandenbGehR. III 199Faksimile - in Google Books
- damit ein jedweder rath in seinen votis desto freyer und gewissenhaffter seye ... so pfleget man nicht gerne zu leiden, daß einer in eines andern herrn neben-bestallung sich einlasseSeckendorff,Fürstenstaat (1737) 99
II
Vergütung für ein Nebenamt (I)
- denen officirern aber solle passiren und gereicht werden ... einem rittmeister und hauptmann, ob sie schon in höhere nebenbestallung begriffen: 5 thaler1673 v.Frauenholz,Heerw. IV 421